Wenn sich Diskussionen im Kreise drehen,…- oder Sprachkenntnisse von Geflüchteten

Ich sitze wieder mal auf Twitter fest und hatte eine Diskussion mit einen anderen Twitterer zum Thema: „Sprachkenntnissen von Geflüchteten und Sanktionen bei Weigerung“

Ich selber diskutiere gerne und freue mich, wenn ich andere von meinen Standpunkten überzeugen kann. Andersherum freue ich mich, wenn ich meine Sichtweisen erweitern kann und mich mein Gegenüber überzeugt, um ein Umdenken meinerseits in gewissen Punkten zu bewirken. Ich sehe es nicht als Niederlage an, wenn meine „Werte ins wanken kommen“ und fände es langweilig, wenn alle Menschen haargenau so wie ich denken und argumentieren. Dem ist nicht so. Im Gegenteil! Ich bin für einen ehrlichen und (halbwegs) sachlichen, manchmal auch emotionalen Austausch von Worten. Und ich hänge fest.

Wenigstens ist mein Gegenüber bereit mit mir zu reden und nutzt (bis jetzt) nicht die Blockierfunktion.

Ein Follower, mit dem ich viele Standpunkte teile, löste eine Diskussion aus, in welcher ich nun „gefangen“ bin. Und ich brauche Euren Rat, Meinung….

Mein virtueller Kumpel teilt den Standpunkt, dass kriminelle Geflüchtete ausgewiesen gehören. Diesen Punkt stimme ich selber ohne wenn und aber zu. Auch die Weigerung von Integrationskursen, die das Erlernen der deutschen Sprache beinhaltet ist für ihn ein solcher Grund. Da bin ich weder dafür oder dagegen.

Jedoch! Die formale Logik spricht ja gerade dafür! Jede/r Geflüchtete muss sich ja auch ausdrücken und verständlich machen können. Sei es bei einfachen Dingen wie einen Einkauf, bei Unterschreiben von Verträgen, Anrufe beim Notruf tätigen (Brand, Unfall…) oder auch „nur“ den Chef verständigen zu können, wenn der Zug ausfällt und man deswegen verspätet zur Arbeit erscheint.

Update: Der Kommentar meines Blognachbarn Emil machte mich nachdenklich und so muss ich teilweise folgende Überlegungen mit einbeziehen: Ich habe eine Gruppe von Menschen vergessen, die eine gewisse Ausnahme bilden sollten:

  • Menschen, welche taubstumm sind und sich höchstens in der Gebärdensprache verständlich machen können,
  • Menschen mit geistigen Einschränkungen, welchen es dadurch nicht möglich ist eine Fremdsprache zu erlernen
  • Menschen, denen es aufgrund vom hohen Alter schwer fällt sich verständlich zu machen
  • ….

Bei der Aufnahme von Personalien der Geflüchteten und durch Einschätzung von Integrationshelfern / Sozialarbeitern sollten solche Dinge Erwähnung finden, die eine vollständige Integration erschweren oder unmöglich machen, damit betreffende Personen nicht grundlos sanktionisiert / ausgewiesen werden. (Update. Dienstag 23.08.2016 20:11 Uhr)

Der Diskussionspartner, der auf den Tweet meines virtuellen Kumpels einließ, vertritt den Standpunkt, dass das Erlernen der Sprache des „Gastlandes“ generell keine Pflicht sei und dies auch kein Gesetz vorschreibt. Nun, ich bin ein einfacher Arbeiter mit etwas eingerosteter Hochschulerfahrung, der aber auf dem Gebiet von Jura und Rechtswesen keine „große Leuchte“ ist.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr, liebe Leserinnen, liebe Leser an der Umfrage teilnehmt und in der Kommentarfunktion Eure Meinung äußern könntet. Es ist ja für mich (bis jetzt) eine unumstößliche Logik, dass Kommunikation hauptsächlich eine Sache der Sprache ist. Wie soll hier jemand arbeiten, wenn er / sie sich nicht verständlich machen kann? Nicht einmal die elementarsten Rechte, Pflichten und Gesetze des Landes, in dem er / sie lebt kennt? Sollte man jene Geflüchtete sanktionieren oder gar ausweisen? Ich bin zumindest für ersteres…

Falls ihr eine fundamental andere Meinung als meine vertretet, bitte ich Eure Argumente zu begründen, damit ich Eure Denkweise wenigstens im Ansatz nachvollziehen kann.

Ich bedanke mich fürs lesen…

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